Das Bestehen der Erstprüfung ist Voraussetzung für die Verleihung und Führung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft.
Im Rahmen der Erstprüfung wird geprüft, ob die Produkte und/oder Leistungen des Antragstellers die in den Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Anforderungen lückenlos erfüllen.
Jeder Gütezeichenbenutzer hat zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen eine kontinuierliche und jederzeit reproduzierbare Eigenüberwachung durchzuführen.
Dabei handelt es sich um sorgfältige Aufzeichnungen / Dokumentationen durch den Gütezeichennutzer.
Sie dient der Feststellung, ob die Güte- und Prüfbestimmungen sowie die für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen festgelegten Anforderungen vom Gütezeichennutzer noch erfüllt werden.
Die Fremdprüfung wird ohne vorherige Ankündigung von einem beauftragten Fremdprüfer regelmäßig durchgeführt.
Werden bei der Fremdüberwachung Mängel in der Gütesicherung festgestellt, kann eine Wiederholungsprüfung angeordnet werden.
Wird auch diese nicht bestanden, können Verstöße geahndet werden.