Schritte zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Gütezeichens

1. Anforderungen

Grundlage für das Gütezeichen sind die Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen.

2. Antragsstellung

Antragstellung zur Verleihung des Gütezeichens

3. Erstprüfung

Das Bestehen der Erstprüfung ist Voraussetzung für die Verleihung und Führung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft.

 

Im Rahmen der Erstprüfung wird geprüft, ob die Produkte und/oder Leistungen des Antragstellers die in den Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Anforderungen lückenlos erfüllen.

4. Eigenüberwachung

Jeder Gütezeichenbenutzer hat zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen eine kontinuierliche und jederzeit reproduzierbare Eigenüberwachung durchzuführen.

 

Dabei handelt es sich um sorgfältige Aufzeichnungen / Dokumentationen durch den Gütezeichennutzer.

5. Fremdüberwachung

Sie dient der Feststellung, ob die Güte- und Prüfbestimmungen sowie die für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen festgelegten Anforderungen vom Gütezeichennutzer noch erfüllt werden.

 

Die Fremdprüfung wird ohne vorherige Ankündigung von einem beauftragten Fremdprüfer regelmäßig durchgeführt.

6. Wiederholungsprüfung

Werden bei der Fremdüberwachung Mängel in der Gütesicherung festgestellt, kann eine Wiederholungsprüfung angeordnet werden.

 

Wird auch diese nicht bestanden, können Verstöße geahndet werden.